Progressive Levels der professionellen Kompetenz
in Klinischer Sozialarbeit
Helmut Pauls & Silke Birgitta Gahleitner
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»Wir brauchen daher andere, im Kern interdisziplinäre,
anwendungsbezogene – ›klinische‹ – Verfahren der
Sozialwissenschaft.« (Gildemeister, 1992, S. 218)
Die soziale und psycho-soziale Komponente der Gesundheit gewinnt in den letzten 20 Jahren kontinuierlich an Bedeutung. Forschungsergebnissen zur Verschränkung biologischer, psychischer und sozialer Prozesse und Strukturen wird immer größeres Gewicht beigemessen. Gefordert wird eine internationale Schwerpunktsetzung auf psycho-soziale Aspekte von Gesundheit und Krankheit und zwar im Rahmen einer Umorientierung der Versorgungsmöglichkeiten. Nach Ansicht der WHO (vgl. z.B. 1986; 2001) erfordert dies eine Offensive der Ausbildung von Fachkräften mit entsprechenden spezialisierten Kenntnissen.
Fachliche Spezialisierung ist durch eine Vertiefung der theoretischen, praktischen und selbstreflexiven Kompetenzen von FachvertreterInnen für bestimmte Aufgabenstellungen gekennzeichnet. Die Erreichung bestimmter Qualifikationsstufen ermöglicht die eigenverantwortliche Ausführung bestimmter Tätigkeiten. Ein Masterstudiengang hat z.B. ein höheres Anforderungsniveau oder ›Level‹ zu erfüllen als ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. So sehen die Inhalte des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.04.2005) als Voraussetzung für die Erteilung eines Masterabschlusses entlang den Kernkompetenzen ›Theoriefundierung‹, ›kommunikative Kompetenz‹, ›systemische Kompetenz‹ und ›Methodenkompetenz‹ u.a. die Fähigkeit zu wissenschaftlich fundierten Entscheidungen unter Einbezug gesellschaftlicher und ethischer Perspektiven, Wissensintegration, Umgang mit Komplexität sowie multidisziplinäre Problemlösungskompetenzen vor.
Die Entwicklung von Stabilität in der beruflichen Qualifizierung einer Profession wiederum ist abhängig von Qualifikationsstandards und Anerkennungskriterien. In Deutschland stecken diese Bemühungen noch in den Kinderschuhen. Die Sektion Klinische Sozialarbeit in der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGS) und das Kuratorium der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) haben daher im Jahre 2004 eine Arbeitsgruppe (Dipl.Soz.-Päd. Kirsten Becker-Bikowski, Dipl.Soz.-Päd. Norbert Gödecker-Geenen, Prof. Dr. Silke Birgitta Gahleitner, Dr. Horst Gerhard, Prof. Dr. Helmut Pauls) zur Erstellung von Standards der professionellen Kompetenz in Klinischer Sozialarbeit für die Berufspraxis beauftragt. Zielsetzungen waren die Profilierung und bessere Etablierung der Klinischen Sozialarbeit in der Praxis (bei Berufspraktikern, Trägern, Weiterbildungsinstituten, Verbänden und Hochschulen) durch Schaffung eines Rahmens von Standards zur Integration und Verknüpfung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Praxiserfahrung und den neuen Bachelor- und Masterabschlüssen mit einem Schwerpunkt in psycho-sozialer Fallarbeit unter dem Dach der Klinischen Sozialarbeit.
Die Standards der Sektion Klinische Sozialarbeit in der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit und der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit sehen entlang Qualitätsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse und dem American Board of Examiners in Clinical Social Work (ABE) drei Ebenen der Qualifizierung vor, die operationalisierte Qualifikationen mit bestimmten Befähigungen und Befugnissen verknüpfen (vgl. auch Pauls, 2002):
Praktiker-Level
»Diplom-SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn mit Schwerpunkt Klinische Sozialarbeit, ZKS)«
Niveau
Diplom- bzw. Bacherlorabschluss
Voraussetzungen
- Basiskompetenz in Klinischer Sozialarbeit hinsichtlich einer grundlegenden Orientierung über professionelle Sozialarbeit (nachgewiesen durch Schwerpunkte im Studium oder einschlägige Fortbildungen)
- theoretische Grundlagen und Befähigung zu ihrer praktischen Umsetzung
- Kennenlernen allgemeiner Praxismethoden
- Grundlegende Werte und Ethik
Qualifikation
»Diplom-SozialarbeiterIn/Sozialpädagogin mit Schwerpunkt Klinische Sozialarbeit, ZKS)« praktizieren als BerufsanfängerInnen unter Anleitung einer »FachsozialarbeiterIn für Klinische Sozialarbeit (ZKS)«, z.B. im Rahmen einer Supervisionsgruppe.
Fachsozialarbeits-Level
»FachsozialarbeiterIn für Klinische Sozialarbeit (ZKS)«
Niveau
Master-Abschluss mit klinischen Schwerpunkten oder einschlägige Fortbildungen, zuzüglich 5 Jahre Berufspraxis
Voraussetzungen
- Master- Abschluss
- Fünf Jahre einschlägige Berufpraxis (mindestens 30 Std./Woche) nach dem konsekutiven Master-Abschluss (bei einschlägigen berufsbegleitenden Weiterbildungsmastern entfällt diese Voraussetzung, sofern bei Abschluss 5 Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden)
- Erwerb folgender praxisbezogener Kompetenzen im Rahmen des Masterstudiums und/oder in Fortbildungen und supervidierter Praxis:
- Erweiterung der Diversität klinischer Erfahrungen
- Vertiefung der Kenntnisse in ethischen und rechtlichen Bedingungen und Zusammenhängen
- Verbesserung praktischer Fertigkeiten (practice skills)
- Vervollständigung des Repertoires an Theorien und Methoden
- Professioneller Einsatz der eigenen Persönlichkeit (Selbstbezug)
- Verbesserung der Fähigkeiten, zwischen klinischen Beobachtungen und Schlussfolgerungen zu differenzieren
- Verstehen und Akzeptieren der Grenzen der eigenen Praxis
- Entwicklung eines Konzeptes für die eigene künftige berufliche Entwicklung.
Qualifikation
Der FachsozialarbeiterInnen-Level beinhaltet: Befähigung zu eigenverantwortlicher Arbeit ohne klinische Anleitung. Klinische SozialarbeiterInnen erfüllen die Qualifikation, volle Verantwortung zu übernehmen für Abklärung, Diagnose und Beratung und Behandlung ihrer Klienten. Sie sind grundsätzlich zu einer evidenzbasierten Praxis in folgendem Sinne fähig und verpflichtet:
- Formulierung einer präzisen Frage zum Vorgehen in der Behandlung eines bestimmten Problems bei der psycho-sozialen Fallarbeit
- Suche nach vorhandenen Antworten auf diese Frage in extern erreichbaren Fach-Wissensbeständen (Fachliteratur, Forschungsergebnissen)
- kritische Einschätzung der erreichbaren Ergebnisse, inwieweit sie für das fragliche Vorgehen verlässlich, nützlich und anwendbar sind
- Beurteilung der spezifischen Situation unter Einbeziehung der erweiterten Fachkenntnisse, Auswahl der Interventionsmethoden und Formulierung eines Interventionsplans, der sich nach geprüftem Wissensstand und nach aller Erfahrung (best evidence) im jeweiligen Einzelfall als angemessen empfiehlt
- Evaluation der Ergebnisse individueller Problembehandlung (Überprüfung ihrer Wirksamkeit)
Indikatoren
Folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten werden als Indikatoren dieser Qualifikationsstufe angesehen:
- Erstellt adäquate klinische Diagnosen im Rahmen bio-psycho-sozialer Abklärungen
- Ist fähig zur Durchführung von Kurz- und Langzeitinterventionen
- Erstellt Behandlungspläne mit messbaren Zielen
- Erhöht mit seinen Interventionen die Verantwortlichkeit des Klienten
- Zeigt Kompetenz in klinischer Risikoabschätzung und Krisenintervention
- Erkennt, wenn persönliche Faktoren die klinische Objektivität beeinträchtigen
- Erkennt die eigenen praktischen Grenzen und handelt in ihrem Rahmen
- Sucht eigene Beratung, wenn nötig
- Bezieht weitere Hilfsquellen ein, wenn angemessen
- Praktiziert innerhalb der bestehenden ethischen Normen und rechtlichen Bestimmungen.
Überlegung: Die folgenden Ausführungen umreißen eine Zukunftsperspektive, die erst eine gewisse Zeit (1-2 Jahre) nach Einführung der ersten beiden Level realisiert werden sollte
AusbilderIn/SupervisorIn in Klinischer Sozialarbeit
Niveau
Master-Abschluss, ZKS-Lizensierung sowie insgesamt mindestens 8 Jahre Praxiserfahrung
Voraussetzungen
- mindestens 3 Jahre klinische Praxiserfahrung nach Lizensierung als Klinische(r) FachsozialarbeiterIn und
- einschlägige Fortbildungsmodule.
Der Ausbilder-Level bedeutet das höchste Niveau professioneller Kompetenz und Integrität. AusbilderInnen in Klinischer Sozialarbeit erkennen in qualifizierter Weise, dass zwischen Theorie und Praxis eine problematische Spannung besteht, dass beide der ständigen Entwicklung und Verbesserung bedürfen und wirken daran in Ausbildung und Theorie- und Praxisentwicklung führend mit, d.h. sie haben die Kompetenz zu Anleitung, Supervision und Lehrtätigkeit.
Indikatoren
- Fortgeschrittene Vertiefung und Breite der praktischen Fertigkeiten
- Unabhängige Kompetenz, mit unterschiedlichen klinischen Gruppen zu arbeiten
- Fähigkeit, komplexes Wissen auf einzigartige Klientenbedürfnisse und Milieus zu beziehen und anzupassen
- Kontinuierliche Tätigkeit in der Praxis Klinischer Sozialarbeit
- Selbstverpflichtung und Absolvierung professioneller Fortbildung
- Einhaltung höchster ethischer Standards der Profession
- Expertise in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kollegen
- Federführung bei der Neu- und Weiterentwicklung von Interventionsstrategien
- Fähigkeit, das konzeptionelle Wissen der Profession zu erweitern.
Qualifikation
Angelehnt an den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse werden diese drei ‚Ebenen der Qualifizierung' entlang den Aufgabenbereichen Klinischer Sozialarbeit (Diagnostik, Behandlungsplanung, Intervention und Evaluation) in allen Merkmalsbereichen durchdekliniert. Daraus ergibt sich folgende Matrix, die in der Langfassung im Anhang des Artikels eingesehen werden kann:
Im Jahre 2006 wurde nach mehrfacher kritischer Diskussion und Überarbeitung die vorliegende Lang-Fassung (siehe Anhang) sowohl von der Sektion Klinische Sozialarbeit in der DGS als auch dem Kuratorium der ZKS einstimmig verabschiedet (Sektionssitzung am 01.12.2006).
Insbesondere Anstellungs- und Kostenträger sollen Orientierung erhalten, was sie von klinisch – in psychosozialer Fallarbeit – qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern auf den verschiedenen Qualifikationsstufen an Kompetenzen und Wissen erwarten können. Für die Fachkräfte selbst wird es künftig wichtig sein, bestimmte Standards durch zielorientierte Weiterbildung und die Bestätigung qualifizierter Praxiserfahrungen zu erreichen. Für Träger ist es wichtig, ein aussagekräftiges postgraduales Qualifikationsprofil ihrer sozialpädagogischen bzw. sozialarbeiterischen zu haben. Für Verbände und Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitutionen ist es von Bedeutung, mit den eigenen Angeboten Bausteine zu einem anerkannten Profil beitragen zu können.
Mit der Etablierung der klinischen Fachsozialarbeit wird die Befähigung und Bereitschaft des Berufsstandes zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Übernahme von Aufgaben in Diagnostik, Therapie und Beratung, Prävention, psycho-sozialer Rehabilitation und sozialer (Re-)Integration dokumentiert und signalisiert. Nun ist es die Aufgabe der Verbände, Bildungsanbieter, Träger, Hochschulen, die Standards zu vermitteln und weiter zu entwickeln. Vor dem Hintergrund dieser Standards anerkennt die ZKS bereits Fortbildungsmodule bestimmter Anbieter, mehr als 100 Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter für Klinische Sozialarbeit sind bereits anerkannt worden (ZKS). Mit der im Dezember 2007 erfolgten Gründung des ›European Center for Clinical Social Work‹ (ECCSW) als Nachfolgeinstitution der ZKS wird Einbindung interessierter Praktiker und Hochschullehrer und Verbände auch auf internationaler Ebene ermöglicht. Wir wünschen und erhoffen uns mit dieser Initiative einen Zuwachs an Qualitätssicherung und einen wachsenden Austausch zwischen Wissenschaft, Hochschule und Praxis.
Literatur
Gildemeister, R. (1992). Neuere Aspekte der Professionalisierungsdebatte. Soziale Arbeit zwischen immanenten Kunstlehren des Fallverstehens und Strategien kollektiver Statusverbesserung. Neue Praxis, 3, 207-219.
Pauls, H. (2002). Spezialisierte Qualifizierung, Kompentenzstufen und berufliche Profilierung – Voraussetzungen, Zielsetzungen und Arbeitsweise der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS). In N. Gödecker-Geenen & H. Nau (Hrsg.), Klinische Sozialarbeit. Eine Positionsbestimmung (S. 140-177). Münster: Lit.
World Health Organization (WHO) (1986). Ottawa-Charta. Genf: WHO. Online verfügbar: www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/20010827_2 [31.10.2007].
World Health Organisation (2001). The World Health Report 2001. Mental Health: New Perspectives, New Hope. Genf: WHO Library.


